Kinder, Jugendliche und Erwachsene machen Jagd auf Obdachlose


Neulußheim, Frankenthal, Beeskow, Altdorf

Obdachlose in Deutschland werden gedemütigt, schikaniert, verjagt, verprügelt und getötet. Dem Volkszorn gegen "Penner" wird durch staatliche Programme und kommunale Innenstadtkonzepte Rechnung getragen. Nach dem Rülpsen des Stamm- und Küchentisches, zieht der junge Mob aus zum "Penner-Klatschen". Nicht im Affekt, sondern geplant vorbereitet (Mordwaffen werden mitgebracht) und im Schul- und Arbeitstakt (Zigarettenpause für das Opfer), wird Johann B. von 11 Kindern und Jugendlichen totgeschlagen. Andere aus der Schule bedauerten, daß sie nicht dabei waren und stellen sich für das nächste Mal zur Verfügung. Für Nachschub an Mördern ist gesorgt.
Die BürgerInnen des Kaffs Neulußheim  haben zwar einen "Penner" weniger, aber rechte Freude will nicht aufkommen. Sie sorgen  sich um ihr Image und um ihre Jugend.
Jetzt inszenieren sie sich als die Opfer. Es "sind Kinder aus unserer Mitte": Dieser Spruch soll nicht das Dorf anklagen, sondern die Kinder entlasten. Denn würden sie dies ernst nehmen, müssten sie alle freiwillig in den Knast. Doch "die Täter zu ertragen, ihnen zu vergeben, zu verzeihen, ja, eine zweite Chance zu geben" lautet das Credo einer inszenierten Opfergemeinschaft. "Runde Tische zu Jugendgewalt", Obdachlosenspeisung durch Heimatvertriebene, die an ihr eigenes Leid erinnern wollen, Gedenkstein für das Opfer. Zum deutschen Mord gehört die deutsche "Erinnerungskultur".

 

SZ v. 09.06.2004
Neulußheim:

Draufschlagen und dann feiern gehen
In Mannheim beginnt der Prozess gegen fünf Jugendliche,
die einen Obdachlosen tot geprügelt haben sollen - einfach mal so


Stuttgart - Johann B. durfte vor seinem Tod noch eine Zigarette rauchen. In Neulußheim bei Ludwigshafen nannten sie ihn "Penner-Paule" oder "den Obdachlosen von der Bushaltestelle" . Dabei hatte er ein Haus, zwar kein richtiges, aber zumindest eine Hütte im Hubwald, wo erwohnte. Bis zu jenem 15. Oktober 2003.
An diesem Abend kamen acht Jugendliche dorthin und prügelten ihn zu Tode. Einer war 19, die anderen zwölf bis 14 Jahre alt, zwei Mädchen waren darunter. Die Jugendlichen hatten einen 1,80 Meter langen Pfahl und einen Besenstiel mitgebracht, der herumgereicht wurde. Einmal machten sie eine Pause, um zu rauchen. Johann B. warfen sie seine Blättchen zu, er durfte sich eine drehen.
Dann traten sie ihm in den Unterleib und sprangen auf seinen Kopf. Schließlich ließen sie ihn vor seiner Hütte liegen und fuhren mit ihren Rädern nach Hause. In der nächsten Nacht starb Johann B. Sein ganzer Körper war malträtiert worden, viele Stunden lang, von oben bis unten. Das geht aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mannheim hervor. An diesem Mittwoch beginnt vor dem dortigen Landgericht der Prozess gegen fünf der Tatverdächtigen. Vier müssen sich wegen gemeinschaftlichen Totschlags verantworten, einer wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Am Ende des Prozesses wird eine Strafe feststehen für die Jugendlichen, aber die Frage, warum B. sterben musste, wird vielleicht nie richtig beantwortet werden können.
Die fünf Angeklagten kommen aus Neulußheim, einem Ort mit 6000 Einwohnern. Die meisten gingen in die Realschule und kommen aus Familien, die man als intakt bezeichnen könnte. Nur der Angeklagte K., der Älteste der Gruppe, war schon einmal aufgefallen, wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung. Die anderen seien ganz normale Schüler gewesen, ist der Anklageschrift zu entnehmen. K. war der Anführer der Gruppe. Im Sommer 2003 hatte er einen Streit mit dem Obdachlosen Johann B., nichts Großes, aber der heute 20-Jährige fühlte sich wohl so beleidigt, dass er mit den anderen im Oktober zur Hütte von Johann B. ging, um ihn zu verprügeln. Danach wollte man feiern. Das war der Anlass. Für das, was danach geschah, finden die Ermittler kein rechtes Motiv. Die Staatsanwaltschaft Mannheim vermutet einen "gruppendynamischen Prozess" - keiner hätte ein Schwächling sein wollen.
Johann B., der mit 54 Jahren starb, lebte seit 23 Jahren ohne festen Wohnsitz. Die wenigen, die mit ihm Kontakt hatten, beschreiben ihn als "nett und lustig". Er war ein Außenseiter; einer, an dem man leicht zeigen konnte, dass man der Stärkere ist. "Bei dem machen sie nicht so genaue Untersuchungen wie bei normalen Menschen", soll einer der Jugendlichen gesagt haben, bevor sie Johann B. liegen ließen. Am nächsten Tag gingen sie wieder zur Schule, einige prahlten mit der Tat. Es gab Interessenten, die mitmachen wollten, wenn man wieder loszog, um B. zu quälen. Aber da war er schon tot. Die mutmaßlichen Täter wurden schnell er mittelt, und in Neulußheim fragten sich die Menschen: Warum? Man begann die Suche mit guten Vorsätzen. Gerhard Greiner, der Bürgermeister, wollte gemeinsam mit dem ganzen Ort das Geschehen aufarbeiten. "Man kann nicht immer alles auf die anonyme Gesellschaft schieben, wir sind die Gesellschaft, die Täter kamen aus unserer Mittel, sagt er. Es gab Gesprächskreise, man machte sich Gedanken: "Die Gruppe war sehr abgeschlossen, sie hat an verschiedenen Orten versucht, Fuß zu fassen, wurde aber nicht akzeptiert", sagt Greiner. Das erkläre aber nicht alles. Im Ort haben sie eine Initiative gegen Jugendgewalt gegründet, die an Schulen und Kindergärten arbeitet. "Wir wollen als Gemeinschaft Verantwortung zeigen, aufarbeiten und für die Zukunft lernen." Dazu gehöre auch, die Täter nicht auszugrenzen. Nur der Älteste der Jugendlichen kam in Untersuchungshaft, die meisten anderen durften weiter zur Schule gehen. Die Strafe sei Sache der Justiz, sagten die Schulen.
So viel Unterstützung für die Täter ist umstritten im Ort. Die Jugendlichen haben sich hinter ihren Anwälten verbarrikadiert. "Einer schiebt dem anderen die Schuld zu", sagt Greiner. Zwei von Ihnen haben einen Entschuldigungsbrief an die Familie des Opfers geschrieben. Die Schulen wollen derweil ihre Aufarbeitung fortsetzen. Zusammen wollen Lehrer und Schüler auch am 12. Juli die WDR-Dokumentation "Warum Kinder töten" anschauen, in der die Ereignisse nachgezeichnet werden. Das Urteil, das für Anfang Juli erwartet wird, werde im Ort sicher heftig diskutiert werden, sagt Greiner. Viele wollten die Sache nun aber auch vergessen. An Johann B. soll zumindest ein Gedenkstein erinnern. Dort, wo einst seine Hütte stand.
 
Haftstrafen für Prügelmord

Fünf Jugendliche töteten einen Wohnsitzlosen, wieso bleibt unklar
bed Stuttgart - Wegen der Tötung eines Wohnsitzlosen sind fünf Jugendliche vom Landgericht Mannheim zu Jugendstrafen verurteilt worden. Der 20-jährige Markus K. erhielt wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine fünfjährige Gefängnisstrafe. Die vier Mitangeklagten zwischen 14 und 15 Jahren wurden zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und drei Monaten und zwei Jahren verurteilt. Alle vier müssen zusätzlich gemeinnützige Arbeit ableisten und sich einem sozialen Trainingskurs unterziehen. Die Verurteilten hatten im Dezember 2003 einen Obdachlosen in Neulußheim bei Ludwigshafen über Stunden mit einem Pfahl, Tritten und Schlägen attackiert und den Schwerverletzten im Wald zurückgelassen, wo er schließlich verstarb.
An der Tat waren neben den fünf Verurteilten auch zwei zwölfjährige Mädchen beteiligt. Das Verfahren gegen die beiden strafunmündigen Kinder wurde eingestellt. Vor der Tat hatte es bereits kleinere Streitereien zwischen dem Obdachlosen und dem 20-jährigen Täter gegeben. Ein eindeutiges Motiv für die Tötung konnte jedoch nicht festgestellt werden. In Neulußheim wurden nach der Tat auf Betreiben des Bürgermeisters und der Kirche verschiedene Initiativen gebildet, die an Schulen Projekte zur Gewaltprävention organisieren. Der Umgang mit den jugendlichen Tätern ist in der Gemeinde von 6300 Einwohnern umstritten, ihnen wurde von der Schulbehörde erlaubt, weiter die örtlichen Realschulen zu besuchen. (Süddeutsche .Z. v. 6.7.2004)
 
  Frankenthal

Urteil

Obdachlosen totgequält - sieben Jahre Jugendhaft

FRANKENTHAl - 7. JULI - AP - Wegen der tödlichen Misshandlung eines Obdachlosen im pfälzischen Frankenthal ist am Mittwoch ein 18-jähriger Mann zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Seine gleichaltrige Freundin muss für eineinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Frankenthal verurteilte den Mann aus dem nordhessischen Gilserberg wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Mordes, seine aus Frankenthal stammende Freundin wegen unterlassener Hilfeleistung.

Der 18-Jährige hatte am 5. September 2003 einen betrunkenen Obdachlosen in Frankenthal zunächst mit Füßen getreten und mit einem Ziegelstein geschlagen. Anschließend zündete er den Schwerverletzten an.
Der 55-Jährige starb an den Folgen seiner Verletzungen. Bei der Polizei sagte die Freundin des Täters aus, er habe den Obdachlosen ausrauben wollen. Die beiden hatten nach der Tat selbst die Polizei gerufen und zunächst angegeben, den bereits brennenden Mann gefunden zu haben.
(Süddeutsche Z. v. 8.7.2004)

   
Beeskow:

Obdachloser wurde bestohlen und angezündet
Zwei junge Beeskower wegen versuchten Mordes in Haft / Motiv der Tat war offenbar Wut

(Berliner Zeitung im Juni)
Es war in der Nacht zum 16. Juni: Gegen 0.30 Uhr bemerkten Spaziergänger ein Feuer am Fröbelpark in Beeskow (Oder-Spree). Als sie näher herantraten, sahen sie einen brennenden Menschen auf einer Parkbank liegen. Heute, zwei Wochen später, ist klar: Es war kein Unfall und kein Selbstmordversuch, durch den der 35-jährige Jürgen W. lebensgefährliche Brandverletzungen erlitt. Der obdachlose Mann wurde angezündet. Zwei junge Männer aus Beeskow sollen die schreckliche Tat verübt haben. Offenbar hatten sie Jürgen W. bestehlen wollen und sich geärgert, dass es bei ihm nicht genug zu holen gab. Am Donnerstagabend wurden gegen den 18-jährigen Steven G. und den 22-jährigen Stefan K. Haftbefehle wegen versuchten Mordes erlassen.

Opfer liegt im künstlichen Koma

Wie Michael Neff, Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), am Freitag bestätigte, war der Tat ein Diebstahl vorangegangen. Jürgen W. hatte in jener Nacht auf der Parkbank geschlafen, als der 18-jährige Steven G. und der 22-jährige Stefan K. vorbeigekommen sein sollen. Die beiden jungen Männer durchsuchten Neffs Angaben zufolge den Schlafenden, nahmen ihm Zigaretten ab. "Vermutlich waren sie dann wütend, weil sie kein Geld bei ihrem Opfer fanden", sagte der Sprecher. Nach Erkenntnissen der Ermittler, holten die mutmaßlichen Täter dann ihre Feuerzeuge hervor und hielten die Falmmen an den aus synthetischem Material bestehenden und damit leicht entflammbaren Anorak von Jürgen W. Kurz darauf brannte der Mann lichterloh. Zwei Zeugen konnten die Flammen offenbar mit einer Jacke ersticken. Sie alarmierten die Polizei. Wie sich offenbar später herausstellte, soll es sich bei einem der Retter um Stefan K., einen der nun Beschuldigten, gehandelt haben.

Der 35-jährige Opfer kam mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Unfallkrankenhaus nach Berlin-Marzahn, das auf Brandverletzungen spezialisiert ist. Bei dem Anschlag verbrannten mehr als 30 Prozent der Haut von Jürgen W.. Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge liegt er seitdem in einem künstlichem Koma. "Sein Zustand ist aber mittlerweile stabil", sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde.

Laut Neff bestreitet der 22-Jährige, Jürgen W. in Brand gesteckt zu haben. "Der 18-jährige Mann hingegen hat die Tat zugegeben", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Beide Beschuldigten seien polizeibekannt und mehrfach vorbestraft. Ihr Opfer Jürgen W. soll zudem schon im vergangenen Jahr von Jugendlichen durch Tritte verletzt worden sein. "Allerdings hatte er damals keine Anzeige erstattet", so Michael Neff.

"Es ist eine entsetzliche Tat", sagte Fritz Taschenberger, der Bürgermeister von Beeskow, am Freitag. Die schlimmste aller denkbaren Varianten sei eingetroffen. "Es ist für mich unvorstellbar, wie junge Leute so etwas Furchtbares machen können", sagte der Bürgermeister. Man müsse nachforschen, wo die Ursachen für so ein Verhalten lägen. "Auch wir als Stadt müssen Schlussfolgerungen aus der Tat ziehen."

Weitere Drohungen

Zu Angaben, denen zufolge der Fröbelpark in der Vergangenheit häufiger durch angetrunkene und aggressive Jugendliche aufgefallen sei, sagte Taschenberger, es habe in der Vergangenheit schon Anlass zur Kritik gegeben. Doch habe man die Sache in den Griff bekommen. Der Spielplatz könne wieder von Kindern genutzt werden. Ordnungsamt, Polizei und angrenzende Schule arbeiteten zusammen. "Wir unterstützen die Jugendarbeit in der Stadt, müssen aber zugeben, dass wir gewisse Problemgruppen nicht erreichen", so Taschenberger.

Offenbar waren nach der Tat am 16. Juni weitere Obdachlose in Angst versetzt worden. "Bald brennst auch Du", sollen Jugendliche gedroht haben, berichtete eine Zeitung. Den Angaben zufolge hätten mehrere Betroffene den Betreiber des Obdachlosenheimes darüber informiert.
 
FAZ im Juli
Nürnberg:

Auf der Parkbank saß ein brennender Mensch

In Nürnberg lebenslange Freiheitsstrafe für den 26 Jahre alten Haupttäter
Von Roswin Finkenzeller
NÜRNBERG, 8. Juli. Die Untat bot ein ges Schauspiel. Zwei Spaziergängerinnen dachten schon, die Grünanlage erstrahle im Schein von Fackeln. Doch was da brannte, mitten im zivilisierten Franken, in Altdorf  bei Nürnberg, war ein auf einer Parkbank sitzender Mensch.
Die beiden Frauen erwiesen sich als Meisterinnen der Ersten Hilfe. Sie stürzten sich auf einen Abfallkorb, entnahmen ihm Plastiktüten und schöpften Wasser aus dem in nächster Nähe liegenden Ankerweiher. Es war ihnen egal, ob sie an diesem kühlen Novemberabend nasse Füße bekamen oder nicht. Tatsächlich gelang es ihnen, die Flammen zu ersticken, die aus der Lederjacke eines 53 Jahre alten Mannes schlugen. Der obdachlose Pole Zygmunt R. überlebte - mit seinen Verbrennungen dritten Grades an Rumpf und Armen aber nur um acht Tage.

Dort am Ankerweiher war er in Gesellschaft gewesen, allerdings in schlechter, und viel zu zu betrunken, als daß er noch hätte bemerken können, was seine Begleiter, unter ihnen die noch nicht volljährige Jana, mit  ihm anstellten. Vielleicht war die Ablehnung des Angebots, mit dem Mädchen für 50 Euro Sex zu haben, die letzte Handlung seines verpfuschten Lebens, die er halbwegs bewußt vollzog. Später sollte bei einer Vernehmung  der Polizeibeamte, offenbar ein Kenner der Tarife, die Frage stellen: "Warum so billig?" Ach, noch niedriger scheint für für die Täter der Preis eines Menschenlebens gewesen zu sein. 30 Euro waren es gewesen, die einer der vier Angeklagten, der arbeitslose Hermann L., dem Polen gegeben hatte, damit dieser in seiner Heimat billige Zigaretten besorge. Daß L. weder die erwünschte Ware erhielt noch sein Geld wiedersah, ist für die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Nürnberg-Fürth ein Mordmotiv. Hermann und Jana sollen R. einfach angezündet haben, als er sturzhagelvoll war und den Sensationswert von vier Promille erreicht hatte.

Gerichtsmediziner wissen, daß für einen gewöhnlichen Konsumenten vier Promille das Todesurteil sind. Die Tatsache, daß R. an seiner zu 42 Prozent verbrannten Haut zugrunde ging und nicht an Schnaps und Bier, spricht für eine langjährige Alkoholisierung. Insofern paßte der Mann ins Bild der lauschigen Grünanlage, eines Treffpunkts abgerutschter Typen.

Mit 14 war Jana von zu Hause ausgezogen und alsbald in der Jugendpsychiatrie gelandet, denn mit Selbstmordversuchen hatte sie auf sich aufmerksam machen wollen. Hermann, jetzt 26 Jahre alt, stammt aus soliden Verhältnissen, aus zu soliden nach seinem Geschmack. Auf dem elterlichen Hof zu arbeiten gefiel ihm ebensowenig wie eine Lehre im Einzelhandel, die er binnen kurzem abbrach. Doch am Ankerweiher war er tonangebend, was erklären könnte, daß der etwas ältere Karsten Sch. und der ebenfalls angeklagte Frührentner Roman L. - Vorwurf: Beihilfe zum Mord - Hermann nicht in den Arm fielen, als er mit dem Feuer spielte. Sch., erst Hilfsschüler, dann Hilfsarbeiter, hat von seiner Kusine einen sechs Jahre alten Sohn und gehörte zum harten Kern der Grünanlagengesellschaft. Roman hat keinen festen Wohnsitz, doch als biographischen Knackpunkt einen Motorradunfall mit Schädelbruch.

Hermann, der Raucher, und Jana, die Raucherin, wollen dem seiner Sinne nicht mehr mächtigen Zygmunt nur mit ihren brennenden Zigaretten zu Leibe gerückt sein. Die beiden Täter geben zu, sich auch einiger Papiertaschentücher bedient zu haben, die sie angeblich unter die Lederjacke schoben. Doch darunter trug das Opfer, schließlich war es kalt an jenem 27. November 2002, noch eine Strickweste und ein Hemd, mithin einen nicht zu verachtenden Brandschutz nach Meinung eines Sachverständigen vom Bayerischen Landeskriminalamt. Dieser nun bekundet, daß Sagrotantücher optisch weitaus eindrucksvoller und auch viel gefährlicher brennen als Papiertaschentücher, vor allem wenn der Täter zu einem ordentlichen Feuerzeug greift und nicht nur zu einem Streichholz.
.......

Am Donnerstag mittag fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Freiheitsstrafe für Hermann L., den Hauptangeklagten; seine Komplizin Jana soll sieben Jahre Jugendstrafe erhalten. Für den Hilfsarbeiter Karsten Sch. lautet das Plädoyer auf ein Jahr Freiheitsstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung; der 48 Jahre alte Roman soll freigesprochen werden. Am Abend entspricht das Gericht mit dem Urteil den Anträgen.


Seitenanfang