Besucherordnung für das Stelenfeld (Holocaust-Denkmal, Berlin)
(1) Das Stelenfeld darf grundsätzlich nur zu
Fuß und im Schritt-Tempo durchquert werden.
(2) Für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer
sind 13 gekennzeichnete Gänge geeignet. Diese Gänge haben ein max.
Gefälle von 8 %.
(3) Der Besuch des Stelenfeldes erfolgt auf
eigene Gefahr – Warnhinweise: – Sämtliche Längs- und Querachsen sind
lediglich 0,95 m breit. – Die kreuzenden Wegachsen sind nur in wenigen
Teilbereichen einsehbar. Vorsicht ist geboten.
(4) Nicht gestattet ist : – Lärmen, lautes
Rufen, das Benutzen von Musikinstrumenten sowie der Betrieb von
Rundfunk- und Tonträgergeräten, soweit über den persönlichen
Hörbereich hinausgehend, – das Lagern im Stelenfeld, auf Stelen zu
klettern, von Stele zu Stele zu springen und sich in Badebekleidung
auf einer Stele zu sonnen, – das Mitführen von Hunden, – das Mitführen
von Fahrrädern, Skateboards, Roller-Blades, Rollschuhen, – Fahr- und
Motorräder an den äußeren Stelen abzustellen, – das Rauchen, der
Genuss alkoholischer Getränke und Grillen, – das Stelenfeld zu
verunreinigen.
(5) Anordnungen und Anweisungen des
ausgewiesenen Sicherheitspersonals sind zu befolgen.
Stiftung Denkmal für die ermordeten
Juden Europas, Stresemannstr. 90, 10963 Berlin |