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Ordentliche Verbrechen und ordentliche Erinnerung


Besucherordnung für das Stelenfeld (Holocaust-Denkmal, Berlin)

(1)    Das Stelenfeld darf grundsätzlich nur zu Fuß und im Schritt-Tempo durchquert werden.

(2)    Für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer sind 13 gekennzeichnete Gänge geeignet. Diese Gänge haben ein max. Gefälle von 8 %.

(3)    Der Besuch des Stelenfeldes erfolgt auf eigene Gefahr – Warnhinweise: – Sämtliche Längs- und Querachsen sind lediglich 0,95 m breit. – Die kreuzenden Wegachsen sind nur in wenigen Teilbereichen einsehbar. Vorsicht ist geboten.

(4)    Nicht gestattet ist : – Lärmen, lautes Rufen, das Benutzen von Musikinstrumenten sowie der Betrieb von Rundfunk- und Tonträgergeräten, soweit über den persönlichen Hörbereich hinausgehend, – das Lagern im Stelenfeld, auf Stelen zu klettern, von Stele zu Stele zu springen und sich in Badebekleidung auf einer Stele zu sonnen, – das Mitführen von Hunden, – das Mitführen von Fahrrädern, Skateboards, Roller-Blades, Rollschuhen, – Fahr- und Motorräder an den äußeren Stelen abzustellen, – das Rauchen, der Genuss alkoholischer Getränke und Grillen, – das Stelenfeld zu verunreinigen.

(5)    Anordnungen und Anweisungen des ausgewiesenen Sicherheitspersonals sind zu befolgen.

Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Stresemannstr. 90, 10963 Berlin