Geheim! |
257.
Infanterie-Division |
Div.-Gef.-Stand, den 7.12.1941. |
Abt. I c |
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Nr. 1697/41
geh. |
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Betr.:
Partisanenbekämpfung. |
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Bezug: 257.
I.D. Abt. Ic Nr. 1655/41 geh. vom 3.12.1941. |
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In der Anlage geht ein von der Armee zusammengestellter Auszug über
Art und Form der Durchführung von Partisanenvernehmungen zu. Der
Auszug darf beim Einsatz nicht mitgeführt werden. Eine weitere
Einweisung der Partisanen-Jäger-Trupps erfolgt demnächst.
Der gesamte Schriftverkehr in Partisanenangelegenheiten ist geheim zu
führen. |
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Für das
Divisionskommando
Der 1. Generalstabsoffizier gez. (unleserlich) |
Anlage zu 257. I.D. Ic
Nr.1697/41 geh. v. 7.12.41
Auszug
Besondere Anordnungen für die Partisanenbekämpfung.
A. Feststellungen von Partisanen.
I. Unterlagen über Partisanen und sonstige verdächtige Elemente sind
zu erhalten:
a) durch Volksdeutsche,
b) durch Sprachmittler im Ort
c) durch Bürgermeister, Ordnungsdienstführer, Milizleute
d) durch die eigenen Quartierleute
II. Durch die vorbezeichneten Personen sind folgende Fragen zu klären und
folgender Personenkreis ausfindig zu machen:
a) ist im Ort ein Vemichtungs-Batl. aufgestellt? (Führer - Angehörige -
Wer ist von diesen im Ort zurückgeblieben?)
b) Wer war Mitglied der Feuerwehr? (Führer - Mitglieder)
c) Wer ist Altpartisan aus den Jahren 1917-21?
d) Welche Einwohner sind von den Bolschewisten besonders schwer
geschädigt worden?
e) Welche Angestellten der Partei- und Staatseinrichtungen sind zurück
geblieben?
f) Welche Kolchos- und Ortsvorsteher sind zurückgeblieben?
III. Hat man über den in If. Nr. II gesuchten Personenkreis Namensangaben
erhalten, so sind diese Personen festzunehmen und zu verhören.
B. Für das Verhör gilt als Richtlinie:
Es ist noch nie vorgekommen, daß ein Verhörter auch nur eine Person
belastet hätte, ohne daß er scharf angefaßt worden wäre. Daher ist
folgendes zu beachten:
Alle Verhörten sind schärfstens zur Wahrheit zu ermahnen. Sie erwarten von
Haus aus, nach Methoden der NKWD verhört zu werden, d.h., sie rechnen von
vornherein mit Prügel.
Nachfolgende Kategorie von Menschen ist zuerst eindringlich (25 auf den
Hintern, bei Frauen mit Gummischlauch, bei Männern mit Ochsenziemer und
Gummiknüppel) zu vernehmen:
1. Zug- und Truppführer des Vernichtungs-Batls.
2. Zurückgekehrte Kolchos- und Ortsvorsteher.
3. Alte Partisanen.
4. Von gequälten Leuten namhaft gemachte Individuen.
5. Fahrer von hohen Parteifunktionären.
Nunmehr wird der eine oder andere Aussagen über Partisanen machen. Da [?]
der Betr. erfahrungsgemäß vorher nichts wußte und jetzt Angaben macht,
wird er in eingehendes Verhör genommen. Weitere 25 mit Vollgummi und
Ochsenziemer, wobei während des Streichorchesters fortwährend die
gestellte Frage wiederholt wird mit dem Zusatz: Hovere! (Rede!), also
beispielsweise:
Wo ist der Führer der Partisanengruppe? - Hovere!
Welche Aufgaben hast Du übertragen bekommen? - Hovere! usw.
Der Betr. wird weiter sprechen, und es sind ihm weitere 25 zu verpassen,
nachdem er vorher die Aufforderung bekommen hat, alles zu erzählen, was er
noch weiß, also:
1. Wo sind noch Partisanen?
2. Wer ist bei den Partisanen?
3. Wer kocht für die Partisanen?
4. Wo sind Munitions- und Lebensmittellager versteckt?
5. Wer hält Verbindung zu den Partisanen?
Auf alle Fälle unter strengstes eingehendes Verhör sind von Haus aus zu
nehmen:
1. Jeder Parteifunktionär, insbesondere Kommissare und Politruks.
2. Jeder zurückgekehrte Orts- und Kolchosvorsteher.
3. Von den gequälten Leuten namhaft gemachte Individuen.
Die in strengstes Verhör genommenen Personen sowie bereits Überführte
(Gegenüberstellung vornehmen) müssen am Ende des strengsten eingehenden
Verhörs liquidiert werden.
Bevor man sich zum strengsten Verhör entschließt, muß man klar darüber
sein, ob die damit erledigte Person es verdient hat und ob die gerecht
denkende Bevölkerung die Beseitigung als Erleichterung empfinden wird. Es
muß unbedingt vermieden werden, einen Märtyrer im Orte zu schaffen. Nur so
wird die Bevölkerung für uns und die neue Gerechtigkeit gewonnen. Vor
endgültiger Erledigung ist dem zuständigen Ic jeder Fall kurz darzustellen
und seine Entscheidung einzuholen. Im allgemeinen sind die Liquidierungen
unauffällig durch Genickschuß vorzunehmen. Die Leichen sind so zu
vergraben, daß es den Angehörigen nicht mehr möglich ist, die Leichen
auszugraben. Markante Persönlichkeiten und brutale Gewaltmenschen sind
aufzuhängen, mit einem Zettel in 3 Sprachen zu versehen, woraus ihre
Verbrechen hervorgehen.
»Aus psychologischen
Gründen ist in Zukunft das von den Bolschewisten eingeführte und
verherrlichte [sic!] Wort >Partisan< nicht mehr zu gebrauchen.«
Aus den Richtlinien für die verstärkte Bekämpfung des Bandenwesens im
Osten vom 23.8.1942. |
aus:
Ernst Klee und Willi Dreßen (Herausgeber)
"Gott mit uns" Der deutsche Vernichtungskrieg im Osten 1939 - 1945, 1989 |