Das Generalkommando des XXVIII. Armeekorps (lc) am20.12.1941
an das
Armeeoberkommando 18, Abt. Ic
In Makarjewo, 20km nordnordwestlich Ljubas, besteht [...) ein sogenanntes
Invalidenhaus, das in den Räumen eines früheren Klosters untergebracht ist
und in dem in erster Linie Geisteskranke, des weiteren aber auch
Syphiliskranke, Epileptiker usw. zu betreuen waren. Zur Zeit befinden sich
in der Anstalt noch etwa 230-240 Personen, ausnahmslos weiblichen
Geschlechts. [...]
Der Arzt der 2. SS-Infanterie-Brigade, SS-Sturmbannführer Dr. Blies, hält
ein sofortiges Einschreiten unter folgender Begründung für erforderlich:
Die Kranken bilden nicht nur eine Gefahr für die Zivilbevölkerung, sondern
vor allem für die deutschen Soldaten. Wenn die letzten Vorräte
aufgebraucht worden sind, werden die Kranken ausbrechen. Bei Kranken
dieser Art ist es nicht ausgeschlossen, daß sie auch Menschen anfallen.
Darüber hinaus übertragen sie möglicherweise noch zusätzlich ausbrechende
Krankheiten wie Fleckfieber usw. auf andere Personen. Die Belassung dieses
ausgesprochenen Gefahrenherdes unmittelbar hinter der vorderen Linie der
Winterbestellung und im Bereich der Truppenunterkünfte erscheint
unhaltbar.
Es kommt dazu, daß die Insassen der Anstalt auch im Sinne deutscher
Auffassung Objekte nicht mehr lebenswerten Lebens darstellen. [...] Für
die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen hat sich das S. D.Kommando
Hubig in Tossno bereiterklärt. [...] Das S, D.-Kommando Hubig erbittet nur
noch die entsprechende zustimmende Anweisung des Brigadeführers
Stahlecker, die das Generalkommando herbeizuführen bittet.
Für das Generalkommando
Der Chef des Generalstabes
Nachtrag: Am 3.1.1942 meldet der Chef des Generalstabes dem
Armeeoberkommando 18, Abt.lc: »Die Angelegenheit ist bereinigt.«
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