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30.07.1941. "Verdächtige Elemente"



Geheim-Befehl des Armeeoberkommandos 17 am 30.7.1941

»[...] 7.) Verdächtige Elemente, denen zwar eine schwere Straftat oder Waffenbesitz nicht nachgewiesen werden kann, die aber hinsichtlich Gesinnung und Haltung gefährlich erscheinen, sind nach Möglichkeit an die Einsatzkommandos der SP (SD) abzugeben. Ein Verbindungsbeamter der beiden im Armeebereich tätigen Kommandos 6 und IV B befindet sich beim Ic/AO der Armee.
8.) Wo sich passive Widerstände abzeichnen oder wo bei Straßensperren, Schießereien, Überfällen und sonstigen Sabotageakten die Täter nicht sofort gestellt und in der bereits angeordneten Weise erledigt werden können, sind unverzüglich kollektive Gewaltmaßnahmen auf Befehl eines Offiziers in der Dienststellung mindestens eines Bataillons- usw. Kommandeurs durchzuführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß eine vorherige Festnahme von Geiseln für zukünftiges Unrecht nicht erforderlich ist.
Auch ohne besondere Bekanntmachung oder Festnahme haftet die Bevölkerung für die Ruhe in ihren Gebieten. Kollektive Maßnahmen nicht wahllos treffen.
Soweit die auslösende Tat der ukrainischen Ortseinwohnerschaft nicht nachgewiesen werden kann, sind die Ortsvorsteher anzuweisen, in erster Linie jüdische und kommunistische Einwohner zu nennen ...«

gez. von Stülpnagel

aus:
Ernst Klee und Willi Dreßen (Herausgeber)
"Gott mit uns" Der deutsche Vernichtungskrieg im Osten 1939 - 1945, 1989