Aus den Richtlinien des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht, Keitel, vom
16.9.1941
»Betr.: Kommunistische Aufstandsbewegung in den besetzten Gebieten«.
»Bei jedem Vorfall der Auflehnung gegen die deutsche Besatzungsmacht,
gleichgültig wie die Umstände im einzelnen liegen mögen, muß auf
kommunistische Ursprünge geschlossen werden.
Um die Umtriebe im Keime zu ersticken, sind beim ersten Anlaß unverzüglich
die schärfsten Mittel anzuwenden, um die Autorität der Besatzungsmacht
durchzusetzen und einem weiteren Umsichgreifen vorzubeugen. Dabei ist zu
bedenken, daß ein Menschenleben in den betroffenen Ländern vielfach nichts
gilt und eine abschreckende Wirkung nur durch ungewöhnliche Härte erreicht
werden kann. Als Sühne für ein deutsches Soldatenleben muß in diesen
Fällen im allgemeinen die Todesstrafe für 50-100 Kommunisten als
angemessen gelten. Die Art der Vollstreckung muß die abschreckende Wirkung
noch erhöhen.«
Siehe: Ernst Klee, Willi Dreßen, "Gott mit uns". Der
deutsche Vernichtungskrieg im Osten 1939-1945, 1989
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