16.09.1941. "... ein Menschenleben in den betroffenen Gebieten vielfach nichts gilt"

 


Aus den Richtlinien des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht, Keitel, vom 16.9.1941

»Betr.: Kommunistische Aufstandsbewegung in den besetzten Gebieten«.
»Bei jedem Vorfall der Auflehnung gegen die deutsche Besatzungsmacht, gleichgültig wie die Umstände im einzelnen liegen mögen, muß auf kommunistische Ursprünge geschlossen werden.
Um die Umtriebe im Keime zu ersticken, sind beim ersten Anlaß unverzüglich die schärfsten Mittel anzuwenden, um die Autorität der Besatzungsmacht durchzusetzen und einem weiteren Umsichgreifen vorzubeugen. Dabei ist zu bedenken, daß ein Menschenleben in den betroffenen Ländern vielfach nichts gilt und eine abschreckende Wirkung nur durch ungewöhnliche Härte erreicht werden kann. Als Sühne für ein deutsches Soldatenleben muß in diesen Fällen im allgemeinen die Todesstrafe für 50-100 Kommunisten als angemessen gelten. Die Art der Vollstreckung muß die abschreckende Wirkung noch erhöhen.«

Siehe: Ernst Klee, Willi Dreßen, "Gott mit uns". Der deutsche Vernichtungskrieg im Osten 1939-1945, 1989